Förderung für Kinderbetreuungskonzepte

6. März 2023 Mehr

Die Einreichfrist für Maßnahmen zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots im Tourismus wurde bis zum 12. April 2023 verlängert und um weitere Einreichkriterien ausgeweitet.


„Der Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes ist ein wichtiger Hebel, um den Tourismus als Arbeitgeber weiter zu attraktivieren“, ist Kraus-Winkler überzeugt.

Der touristische Arbeitsmarkt ist nach wie vor von einem hohen Personalbedarf gekennzeichnet. Um die Arbeit in der Branche für Mütter und Väter attraktiver zu machen, fördert das Staatssekretariat für Tourismus nun innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Durch ein zusätzliches Angebot von adäquaten Kinderbetreuungsformen bzw. optionaler Kinderbetreuungszeiten kann ein Imagewandel für die Tourismusbranche erreicht werden. Gleichzeitig werden damit auch bessere Voraussetzungen für Vollzeitbeschäftigung in der Branche geschaffen“, ist Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler überzeugt.

Verlängerung der Einreichfrist

Zur Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur verbesserten Kinderbetreuung im Tourismus hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) unter Federführung des Staatssekretariats für Tourismus bereits im November 2022 eine entsprechende Förderungsaktion ins Leben gerufen, die mit zwei Millionen Euro dotiert wurde. Bei dieser Förderungsaktion wurde jetzt inhaltlich nachgebessert: Zum einen wurde die Antragstellung auch für betriebliche Kooperationen und einzelbetriebliche Maßnahmen geöffnet, zum anderen wurde die Untergrenze der förderbaren Gesamtkosten mit 20.000 Euro festgesetzt. Gleichzeitig wurde auch die Einreichfrist bis zum 12. April 2023 verlängert.

 Ausweitung der Einreichkriterien

Die Förderungsaktion soll vor allem die Tourismusregionen und Betriebe im ländlichen Raum dazu motivieren innovative Konzepte zur bedarfsorientierten Kinderbetreuung zu erarbeiten. „Das Thema ist für Personen, die im Tourismus arbeiten, von zentraler Bedeutung. Um Verbesserungen zu erreichen, braucht es innovative Lösungsansätze. Durch die Verlängerung des Calls und die Ausweitung der Einreichkriterien wollen wir zusätzliche Ideen aus der Branche aufspüren und fördern“, so Matthias Matzer, Geschäftsführer der ÖHT. Gefördert werden können ausschließlich die mit der Erarbeitung des Konzeptes verbundenen Sachkosten. Für Kooperationsprojekte beträgt der Fördersatz 70 Prozent der förderbaren Kosten, bei einzelbetrieblichen KMU-Projekten gilt ein reduzierter Fördersatz von 50 Prozent. Der Zuschuss setzt sich aus Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Tourismusförderungsmittel des Bundes zusammen. Die Details zur Förderungsaktion und zu den geänderten Teilnahmevoraussetzungen sind zusammen mit den Einreichunterlagen auf der Webseite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) veröffentlicht.

Projektanträge sind bis spätestens 12. April 2023 (es gilt das Datum des Poststempels) bei der ÖHT einzubringen. Weitere Infos: bit.ly/3SBkO0S

 

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Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen

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