Gastronomiebetriebe öffnen wieder am 15. Mai

5. Mai 2020 Mehr

*Entgeltliche Einschaltung des BMLRT*

Öffnung der Gastronomiebetriebe ab 15. Mai

Für die Tourismusbetriebe waren die vergangenen Wochen extrem schwierig. Ab 15. Mai dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen, Beherbergungsbetriebe folgen ab 29. Mai.

 

 

Foto: © BMLRT/Alexander Haiden

 

Die Leitlinien für die Gastronomiebetriebe sind so einfach und praktikabel wie möglich gestaltet:

  • 4 Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von 1 Meter gewährleistet sein.
  • Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
  • Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Tischreservierung wird empfohlen – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.

 

Weitere Schritte:

  • Öffnung der Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai.
  • Weitere touristische Sehenswürdigkeiten – sofern der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann – können ab 29. Mai wieder öffnen. Mund-Nasen-Schutz muss in Indoorbereichen verpflichtend getragen werden, Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucherin und Besucher.
  • Tierparks dürfen bereits am 15. Mai wieder ihre Outdoor-Bereiche für Besucherinnen und Besucher öffnen – wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai wieder öffnen.

Die detaillierten Auflagen dafür werden derzeit ausgearbeitet. Voraussetzung für alle Schritte ist, dass die Infektionszahlen weiterhin niedrig bleiben.

 

 

Foto: © BMLRT/Alexander Haiden

 

Alle Informationen zum Coronavirus für Betriebe und Gäste sowie Verhaltensregeln finden Sie unter www.bmlrt.gv.at bzw. www.sichere-gastfreundschaft.at

 

 

Foto: ©BMLRT/Paul Gruber

Tags: , , , , , ,

Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen