Herbstzeit ist Sturmzeit – die spritzigen Herbstboten
Herbstzeit ist Sturmzeit
Die spritzig-süßen Herbstboten – Sturm
Da die Verfügbarkeit von Sturm begrenzt ist, freuen sich viele auf diese Zeit, um das spritzig-süße Getränk zu genießen. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Ausschank laut Weingesetz nur zwischen 01. August und 31. Dezember erlaubt ist?
Per Definition ist Sturm ein noch in Gärung befindlicher neuer Wein. Je nach Gärphase beträgt der Alkoholgehalt 1 Prozent aufwärts. Es ist also kein Traubensaft mehr, aber auch noch kein Wein.
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Habt ihr euch schon mal gefragt wieso nur Häubchen auf den Flaschen sind und keine dichten Verschlüsse?
Ganz einfach – Da sich das Getränk im Gärungsprozess befindet und das entstehende Kohlendioxid die Flasche sprengen könnte, darf die Flasche nicht dicht verschlossen werden. Spezielle Verschlüsse oder ein Stück Alufolie sind die beste Variante.
Das schöne an diesem Getränk ist die Regionalität. Steht „Sturm“ auf der Flasche so ist es zu 100 Prozent aus Österreich – dahinter steht das Weingesetz. Die verwendeten Rebsorten sind meis Müller-Thurgau, Bouvier oder frühroter Veltliner. Diese früh reifende Rebsorten sind perfekt für einen Sturm. Natürlich gibt es auch ausgefallenere Sorten wie der Uhudler- oder Schilchersturm die wegen ihre kräfitgen Farbe und dem einzigartigen Geschmack bekannt sind.
Wenn jetzt jemand „Gusta“ auf einen Sturm bekommen hat kann sich die Liste der Heurigen oder Lokale ansehen, die diese Köstlichkeit ausschenken: www.oesterreichwein.at
Text:©Michaela Strutzenberger
Kategorie: Allgemein, Gastronomie | F&B, Schlagzeilen