Weitere Lockerungen im Tourismus
Lockerungsschritte für Gastronomie und Veranstaltungen
Wir sind weiterhin erfolgreich im Kampf gegen das Coronavirus und konnten das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben bereits stufenweise wieder hochfahren. Mit 1. Juli können wir weitere Lockerungsschritte im Gastronomie- und Veranstaltungsbereich umsetzen.
Lockerungen im Detail:
- Kein verpflichtender Mund-Nasen-Schutz mehr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie.
- Lokale können für Gäste zwischen 05.00 (NEU) und 01.00 Uhr früh öffnen.
- Die Sperrstunde gilt nicht für geschlossene Gesellschaften, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer drei Tage davor bekanntgegeben werden.
- Für Buffets gelten künftig die gleichen Bestimmungen wie für den gastronomischen Bereich in Hotels.
Stufenplan für Veranstaltungen:
- Mit 1. Juli sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen indoor mit bis zu 250 Personen und outdoor bis zu 500 Personen zulässig.
- Mit 1. August sind Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten für bis zu 200 Personen zugelassen. Mit zugewiesenen Sitzplätzen sind indoor bis zu 500 Personen und outdoor bis zu 750 Personen zulässig.
- Mit 1. August sind mit der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen mit bis zu 1.000 Personen indoor und bis zu 1.250 Personen outdoor zulässig.
- Ab September sollen Veranstaltungen bis zu 5.000 Personen indoor und bis zu 10.000 Personen outdoor möglich sein.
- Künftig sind auch Vorträge, Seminare etc. im Rahmen von Fach- und Publikumsmessen möglich.
Weitere Informationen unter www.bmlrt.gv.at/tourismus und www.sichere-gastfreundschaft.at.
Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen