Brau Union-Prozess: Österreichs Biermarktführer vor juristischer Zerreißprobe!
Österreichs Bier-Marktführer Brau Union und seine Muttergesellschaft Heineken geraten juristisch zunehmend unter Druck. Am 11. Februar 2025 begann vor dem Wiener Kartellgericht der Prozess gegen die Brau Union wegen des Verdachts des Marktmissbrauchs. Gleichzeitig sorgt ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für zusätzliche Brisanz.

Wie aus dem der Redaktion hotel&gastrostyle vorliegenden Urteil hervorgeht, hat der EuGH festgestellt, dass die niederländische Konzernmutter im Falle von Wettbewerbsverstößen – wie zuletzt in Griechenland – haftbar gemacht werden kann.
Marktmissbrauchsvorwürfe und drohende Milliardenstrafe
Die Brau Union ist mit Marken wie Gösser, Schwechater, Puntigamer, Zipfer, Villacher, Wieselburger, Kaiser, Schladminger und Reininghaus der unangefochtene Marktführer am österreichischen Biermarkt. Doch seit Anfang Februar 2025 muss sich der Konzern vor dem Wiener Kartellgericht verantworten. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erhebt schwere Vorwürfe: Die Brau Union soll ihre marktbeherrschende Stellung gezielt ausgenutzt haben, um den Markteintritt konkurrierender Bierhersteller zu erschweren und bestehende Getränkehändler durch unfaire Praktiken vom Markt zu drängen. Die Brau Union weist alle Vorwürfe vehement zurück.
Sollte das Unternehmen dennoch verurteilt werden, könnte es für die Brau Union und ihre Muttergesellschaft Heineken teuer werden. Grundlage für die Berechnung einer möglichen Geldbuße wäre wohl der weltweite Umsatz des Heineken-Konzerns. Da Heineken zuletzt einen Jahresumsatz von rund 31 Milliarden Euro erzielte, könnte eine Strafe von bis zu 3,1 Milliarden Euro drohen – also bis zu 10 Prozent des globalen Umsatzes.
Juristischer Gegenwind auf nationaler und europäischer Ebene
Auch die aktuelle juristische Lage macht die Situation für die Brau Union nicht einfacher. Wenige Tage vor Prozessbeginn gegen die Brau Union erhöhte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem anderen Wettbewerbsfall die ursprünglich vom Kartellgericht verhängte Strafe gegen den Handelskonzern Rewe (Billa, Billa Plus, Penny, Adeg, Bipa) drastisch – von 1,5 Millionen auf 70 Millionen Euro. In diesem Fall ging es lediglich um einen Formalfehler bei der Übernahme eines einzelnen Marktes in Oberösterreich. Die Vorwürfe gegen die Brau Union wiegen im Vergleich dazu deutlich schwerer.
Bereits am ersten Verhandlungstag im Brau Union-Prozess wies die vorsitzende Kartellrichterin Ramona Wieser darauf hin, dass das Rewe-Urteil des OGH „zu denken gegeben“ habe. Juristische Expert:innen gehen davon aus, dass das Kartellgericht nach dieser öffentlichen Ohrfeige besonders sorgfältig vorgehen wird, um sich nicht erneut Kritik einzuhandeln.
Marktmissbrauch mit System? – Parallelen zu Griechenland
Nicht nur in Österreich, auch auf europäischer Ebene gibt es Entwicklungen, die den Druck auf die Brau Union und Heineken weiter erhöhen. Der niederländische Mutterkonzern Heineken sieht sich in Griechenland mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Bereits 2015 verhängte die griechische Wettbewerbsbehörde gegen die dortige Heineken-Tochter eine Strafe von 31,5 Millionen Euro, weil diese Groß- und Einzelhändler unzulässig unter Druck gesetzt haben soll, bevorzugt Heineken-Produkte zu listen.
Der Fall beschäftigt die Gerichte bis heute: Der griechische Bierhersteller Macedonian Thrace Brewery (MTB) fordert Schadenersatz in Höhe von 180 Millionen Euro – und verlangt, dass nicht nur die griechische Tochter, sondern die niederländische Heineken-Konzernzentrale selbst zur Verantwortung gezogen wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Heineken als Mutterkonzern tatsächlich haftbar gemacht werden kann – selbst dann, wenn die Verstöße nicht direkt aus der Zentrale heraus gesteuert wurden.
In einem ersten Statement zum Urteil äußerte sich Demetri Chriss, Director of Business Development bei MTB, deutlich: „Es besteht für uns kein Zweifel daran, dass Heinekens komplexes System von Marktmissbrauch von der Zentrale aus geplant und orchestriert wurde – umgesetzt durch eine wechselnde Schar von ‚lebenslänglichen‘ Heineken-Mitarbeitern, die abwechselnd in die griechische Betriebsgesellschaft ein- und ausgehen.“ Chriss zeigte sich zuversichtlich, dass 2025 endlich eine Entschädigung für die Marktverstöße erfolgt, die die griechische Wettbewerbsbehörde bereits vor über zehn Jahren festgestellt hatte.
Direkte Auswirkungen auf das Verfahren in Österreich
Dieses EuGH-Urteil hat auch direkte Relevanz für das österreichische Verfahren. Sollte das Wiener Kartellgericht die Brau Union für schuldig befinden, könnten heimische Mitbewerber und Getränkehändler die rechtliche Möglichkeit erhalten, Regressforderungen direkt an Heineken zu stellen. Damit rückt der Konzernriese aus den Niederlanden in den Fokus potenzieller Sammelklagen – auch in Österreich.
Verhandlung mit offenem Ausgang – außergerichtliche Lösung nicht ausgeschlossen
Während der ersten Anhörung im Februar 2025 wurde zudem intensiv diskutiert, welcher Umsatz von Heineken als Basis für eine mögliche Geldbuße herangezogen werden sollte. Da Heinekens globaler Umsatz die Bemessungsgrundlage bildet, drohen Strafen in Milliardenhöhe. Zum Abschluss der Anhörung empfahl die vorsitzende Richterin den Streitparteien, eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Im Rahmen sogenannter Selbstverpflichtungen könnte sich die Brau Union verpflichten, bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen künftig zu unterlassen. Auch eine reduzierte Geldbuße im Rahmen eines Vergleichs steht im Raum, sollte die Brau Union in einzelnen Punkten geständig sein.
Falls keine Einigung erzielt wird, wird die Verhandlung im Juni 2025 fortgesetzt.
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