Lockerungen in der Gastronomie ab 15.6.

2. Juni 2020 Mehr

*Entgeltliche Einschaltung des BMLRT*

Nach dem Hochfahren im Tourismus gibt es ab 15.6. weitere Lockerungen.

 

Foto: © BMLRT/Paul Gruber

Mit der Öffnung der Beherbergungs- und Freizeitbetriebe steht einem erholsamen Sommerurlaub in Österreich nichts mehr im Weg.
Mit 15.6. wird es weitere Erleichterungen im Tourismus geben.

Die wichtigsten Regelungen im Detail:

  • Die Grundregel des 1 Meter Mindestabstands gilt weiterhin – auch in Beherbergungsbetrieben, ausgenommen innerhalb einer Gästegruppe oder gegenüber Personen aus dem gemeinsamen Haushalt.
  • Gäste brauchen ab 15.6. in Gastronomiebetrieben keinen Mund-Nasen-Schutz mehr zu tragen.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Mund-Nasen-Schutz im Kundenkontakt weiterhin verpflichtend zu tragen.
  • Ab 15.6. dürfen in Lokalen mehr als 4 Personen an einem Tisch sitzen. Zwischen den Gästegruppen gilt aber weiterhin 1 Meter Abstand.
  • Im Restaurantbereich gelten die gleichen Regelungen wie in der Gastronomie. Nur bei Buffets gibt es Erleichterungen für Übernachtungsgäste.
  • Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Badeordnung und Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestalten.
  • Ausblick auf den Sommer: Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig. Ab 1. August 2020 dann in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen.

 

Foto: © BMLRT/Paul Gruber

Alle Informationen für Betriebe und Gäste sowie Verhaltensregeln finden Sie unter
www.bmlrt.gv.at/tourismus
bzw. www.sichere-gastfreundschaft.at

Foto: © BMLRT/Paul Gruber

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Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen

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