Beherbergungsbetriebe öffnen ab 29. Mai
*Entgeltliche Einschaltung des BMLRT*
Nach der Gastronomie sperren mit 29. Mai auch Hotels und Beherbergungsbetriebe wieder für ihre Gäste auf.
Foto: © BMLRT/Paul Gruber
Ab 29. Mai 2020 steht einem erholsamen Sommerurlaub in Österreich nichts mehr im Weg – Hotels und Beherbergungsbetriebe öffnen wieder.
In den Beherbergungsbetrieben gelten wenige, dafür aber klare und einfache Regelungen. Die wichtigsten hier im Detail:
- Urlauberinnen und Urlauber müssen mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen halten – außer gegenüber Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Mitreisenden in derselben Wohneinheit.
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Mund-Nasen-Schutz im Kundenkontakt verpflichtend zu tragen.
- Gäste müssen nur im Bereich des Eingangs und der Rezeption Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten wird oder eine räumliche Trennung geschaffen wurde.
- Hoteleigene Wellnesseinrichtungen können unter Einhaltung der entsprechenden Hygienebestimmungen wieder genutzt werden.
- Im Restaurantbereich gelten die gleichen Regelungen wie in der Gastronomie. Nur bei Buffets gibt es für Übernachtungsgäste Erleichterungen.
- Seminare können bis zu 100 Personen in Hotels stattfinden. Auch hier gilt die Abstandsregel von 1 Meter und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
Foto: © BMLRT/Paul Gruber
Alle Informationen für Betriebe und Gäste sowie Verhaltensregeln finden Sie unter
www.bmlrt.gv.at/tourismus bzw. www.sichere-gastfreundschaft.at
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Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen