Beherbergungsbetriebe öffnen ab 29. Mai
*Entgeltliche Einschaltung des BMLRT*
Nach der Gastronomie sperren mit 29. Mai auch Hotels und Beherbergungsbetriebe wieder für ihre Gäste auf.
Foto: © BMLRT/Paul Gruber
Ab 29. Mai 2020 steht einem erholsamen Sommerurlaub in Österreich nichts mehr im Weg – Hotels und Beherbergungsbetriebe öffnen wieder.
In den Beherbergungsbetrieben gelten wenige, dafür aber klare und einfache Regelungen. Die wichtigsten hier im Detail:
- Urlauberinnen und Urlauber müssen mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen halten – außer gegenüber Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Mitreisenden in derselben Wohneinheit.
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Mund-Nasen-Schutz im Kundenkontakt verpflichtend zu tragen.
- Gäste müssen nur im Bereich des Eingangs und der Rezeption Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird oder eine räumliche Trennung geschaffen wurde.
- Hoteleigene Wellnesseinrichtungen können unter Einhaltung der entsprechenden Hygienebestimmungen wieder genutzt werden.
- Im Restaurantbereich gelten die gleichen Regelungen wie in der Gastronomie. Nur bei Buffets gibt es für Übernachtungsgäste Erleichterungen.
- Seminare können bis zu 100 Personen in Hotels stattfinden. Auch hier gilt die Abstandsregel von 1 Meter und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
Foto: © BMLRT/Paul Gruber
Alle Informationen für Betriebe und Gäste sowie Verhaltensregeln finden Sie unter
www.bmlrt.gv.at/tourismus bzw. www.sichere-gastfreundschaft.at
Foto: © BMLRT/Paul Gruber
Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen