Rauchverbot im Gastgewerbe

23. Januar 2015 Mehr

 

Ausnahmen in nahezu allen europäischen Ländern möglich

WKÖ-Gastronomie-Obmann Hinterleitner appelliert, sich an Fakten zu orientieren – Sinnvolle gesundheitspolitische Maßnahmen sind gefragt

 

Rauchverbot im Gastgewerbe: Ausnahmen in nahezu allen europäischen Ländern möglich

 

Wien (OTS/PWK047) – “Das generelle Rauchverbot ohne Ausnahmen in 
der Gastronomie ist keinesfalls der einzige Standard in Europa”, betont Helmut Hinterleitner, Obmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Dies zeige ein Blick über die Grenze deutlich:

So können etwa in Portugal Betreiber von Gastronomiebetrieben mit einer Fläche von bis zu 100 m2 wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen wollen. Trotz dieser vergleichsweisen liberalen Regelung im Gastgewerbe hat Portugal mit 23 Prozent (nach Schweden) den europaweit geringsten Anteil an Rauchern in der Bevölkerung. Zum Vergleich: In Griechenland liegt der Raucheranteil in der Bevölkerung – trotz generellem Rauchverbot in der Gastronomie – mit 40 Prozent fast doppelt so hoch wie in Portugal. Dieses Beispiel zeige, so Hinterleitner, dass sich kein Zusammenhang zwischen einem Rauchverbot in der Gastronomie und der Zahl der Raucher darstellen lasse. “Ein generelles Rauchverbot im Gastgewerbe führt auch tatsächlich kaum dazu, dass jemand das Rauchen dauerhaft aufgibt”, zeigt sich Hinterleitner überzeugt.

Zahlreiche Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie in ganz Europa

In der Tschechischen Republik gibt es kein generelles Rauchverbot. Es kann jeder Betrieb frei entscheiden, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal bzw. einen Mischbetrieb führen möchte. Er muss dies nur klar kennzeichnen.

In Deutschland gibt es in allen 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Nur drei Länder (Bayern, Saarland und Nordrhein-Westfalen) haben ein absolutes Rauchverbot. In allen anderen Bundesländern können “Ein- Raum-Kneipen” mit weniger als 75 m2 Gastraumfläche auch als Raucherbetriebe geführt werden (einzige Voraussetzung: kein Zutritt für Minderjährige unter 18).

Auch in der Schweiz ist der Nichtraucherschutz in der Gastronomie Länder- bzw. Kantonssache. In allen 26 Kantonen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eigene Raucherräume (so genannte “Fümoar”) eingerichtet werden, ein absolutes Rauchverbot gibt es in keinem einzigen Schweizer Kanton. In einzelnen Kantonen (zum Beispiel Aargau, Jura, Obwalden, Thurgau) besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch eigene Raucherlokale zu betreiben. Die Schweizer Bevölkerung ist mit dieser Regelung zufrieden, wie sich in einer aktuellen Volksbefragung mit eindeutiger Mehrheit gegen die Einführung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie gezeigt hat.

Auch in Italien gibt es, trotz des weit verbreiteten Irrglaubens, kein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Auch hier ist das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen erlaubt, wenngleich an diese Räume sehr strenge technische Anforderungen gestellt werden. Aufgrund der milderen klimatischen Bedingungen und der höheren Toleranzgrenze der Italiener in Bezug auf Lärmbelästigung durch rauchende Gäste vor den Lokalen, sparen sich viele Betriebe die Investitionskosten für die Einrichtung getrennter Raucherräume.

Selbst im gerne als Musterbeispiel genannten Irland, das als erstes europäisches Land ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt hat, werden Innenhöfe mit Zeltplanen oder ähnlichem überdacht und damit zu Raucherräumlichkeiten umfunktioniert.

Gesundheitspolitik ist keine Aufgabe der Wirte – Politik ist in Sachen Prävention gefordert

Der WKÖ-Gastronomie-Sprecher stellt klar: “Wir verstehen uns keinesfalls als Schutzpatron der Raucher und haben die Schädlichkeit von Zigaretten nie in Frage gestellt. Aber wir verwehren uns vehement dagegen, dass das wichtige Thema der Rauchprävention auf dem Rücken der Gastronomie ausgetragen wird, während sinnvolle, nachhaltige Maßnahmen, die ureigenste Aufgabe der Gesundheitspolitik sind, weiterhin unterbleiben”, betont Helmut Hinterleitner. Insbesondere bei der erschreckend hohen Zahl an jugendlichen Rauchern in Österreich wäre ein Rauchverbot in der Gastronomie weitgehend wirkungslos, weil diese aufgrund der Jugendschutzgesetze nicht zum Publikum in den heimischen Wirtshäusern zählen.

“Rauchen ist ein gesellschaftspolitisches Problem, das nicht durch Verbote zu lösen ist. Die Jugend aufzuklären, erst gar nicht mit dem Rauchen zu beginnen, muss das vorrangige Ziel einer erfolgreichen Gesundheits- und Präventionspolitik sein. Dass die Gastronomie immer wieder zum alleinigen Prügelknaben gemacht wird, dagegen wehren wir uns mit allen Mitteln”, kritisiert Hinterleitner abschließend. (ES)

Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt rund 60.000 Gastronomiebetriebe mit über 140.000 Beschäftigten. Mit einem Umsatz von ca. 8,5 Mrd. Euro leisten sie einen wertvollen Beitrag zur österreichischen Wirtschaft. Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie.

 

Text: APA OTS

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Kategorie: Schlagzeilen

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