Förderung von Nachhaltigkeit

25. April 2023 Mehr

Mit der gewerblichen Tourismusförderung werden Investitionen in eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Tourismuswirtschaft unterstützt. Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf familien- und inhabergeführte Betriebe und erleichtert Betriebsweitergaben sowie die Bildung von Eigenkapital.


Bundesminister Johannes Rauch, Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und Bundesminister Norbert Totschnig am Pressefoyer nach dem Ministerrat

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) stellt 2023 für die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes 24,5 Mio. Euro zur Verfügung, wobei zusätzlich ein Haftungsrahmen in Höhe von rund 270 Mio. Euro gemäß KMU-Förderungsgesetz verfügbar ist. Mit diesen finanziellen Mitteln können jährlich Projekte von mehreren hundert Betrieben unterstützt werden.

Gewerbliche Tourismusförderung

Bei der Überarbeitung der Förderungskriterien wurde ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt. „Unser Ziel ist es, Österreich mit zu einer der nachhaltigsten Tourismusdestinationen der Welt zu machen. Durch treffsichere Investitionsanreize wird die gewerbliche Tourismusförderung wesentlich dazu beitragen, Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler. Das Förderungsportfolio umfasst Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen mit Schwerpunkten auf Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen und Betriebsübergaben. „Die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung ist im Regierungsprogramm 2020-2024 und im ‚Plan T – Masterplan für Tourismus’ verankert. Daraus abgeleitete Schwerpunkte sind die Stärkung von familien- und inhabergeführten Betrieben, die Schaffung von Anreizen zur Eigenkapitalbildung sowie die Ausrichtung der neuen Richtlinien auf eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Tourismuswirtschaft,“ ergänzt Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Nachhaltigkeitsbonus

Der starke Fokus auf Nachhaltigkeit zeigt sich insbesondere an der Weiterentwicklung des Investitionszuschusses, der zukünftig als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet wird und in Kombination mit dem geförderten Kredit beantragt werden kann. Der Nachhaltigkeitsbonus beträgt bis zu 7 Prozent des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition (statt bisher 5 Prozent), wobei er ausschließlich für nachhaltige Investitionen in den Bereichen Ökologie, Soziales sowie Ökonomie vergeben wird. Förderungsfähig sind etwa Investitionen zur Umwelt- und Ressourcenschonung (zB thermische Sanierungen, Umstieg des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger, Maßnahmen zur Bodenentsiegelung), in attraktive Unterkünfte oder Kinderbetreuungseinrichtungen für Beschäftigte, in Maßnahmen zur Aktivierung von Leerstand oder in Digitalisierung (zB Verbesserung der IT- und Cybersecurity, digitale Transformation von Verkaufs- und Vertriebsprozessen).

Resilienz

Auch Betriebsübergaben werden durch die Verbreiterung bewährter Förderungsinstrumente zusätzlich unterstützt. So greift die Jungunternehmerförderung, bei der Investitionen mittels Zuschuss unterstützt werden, künftig auch bei Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Außerdem werden Unternehmensstabilisierungen zur Vorbereitung von Betriebsübernahmen durch Familienmitglieder oder langjährige Beschäftigte erleichtert. Wie bereits in der Vergangenheit sind Anschluss- bzw. Verstärkerförderungen seitens der Bundesländer möglich. Parallel zur Neugestaltung der Förderrichtlinien wurde auch die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) im Zuge einer europaweiten Ausschreibung auf ein neues Fundament gestellt. Förderanträge für Projekte können bereits seit 3. April 2023 unter www.oeht.at eingereicht werden.

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Kategorie: Innovationen, Schlagzeilen

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