Ein Jahr Nichtraucherschutz-Gesetz: Österreichisches Modell deutlich besser als sein Ruf

4. Januar 2010 Mehr

Hinterleitner: Zwei Drittel sind mit Nichtraucherschutz-Lösung für die heimische Gastronomie zufrieden – Gesetzliche Übergangsfrist bis 30.6.2010 muss respektiert werden

Wien (OTS/PWK) – (PWK1014) – Ein Jahr nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutz-Gesetzes für die heimische Gastronomie ziehen die Gastwirte in Österreich Zwischenbilanz: “Für viele von uns hat das Gesetz in seinem ersten Jahr auch Investitionen und Umstellungen im Betrieb bedeutet. Aber die Zufriedenheit der Gäste ist die Anstrengungen wert. Denn laut einer repräsentativen Erhebung des Market-Institutes erachten 63 Prozent aller Befragten – unabhängig davon ob es sich bei den Befragten um Raucher oder Nichtraucher handelt – die österreichische Lösung für gut”, ist Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), überzeugt.

Rechtsicherheit für die Gastronomen überlebenswichtig

Dass einzelne Politiker das Gesetz zuletzt wieder in Frage stellen wollten und selbsternannte Nichtraucher-Sheriffs nach wie vor Wirten auflauern und Gäste zum Denunziantentum auffordern sind in den Augen der Interessensvertretung überhebliche und unverhältnismäßige Angriffe auf die durch die Wirtschaftskrise ohnehin stark getroffene österreichische Gastronomie. “Beunruhigen lassen wir uns durch diese Querschüsse einer Handvoll militanter Nichtraucher allerdings ohnehin nicht. Denn der Gesundheitsminister wird nicht müde, angesichts solcher Forderungen die Beständigkeit des österreichischen Nichtraucherschutz-Gesetzes zu bestätigen. Gerade erst Anfang Dezember, anlässlich der Diskussion um die EU-Empfehlung zu einem Rauchverbot auch im Freien, hat Minister Stöger die im Tabakgesetz vorgesehenen Ausnahmen vom Rauchverbot für die Gastronomie ausdrücklich bekräftigt”, betont Hinterleitner.

Ende der Übergangsfirst bleibt abzuwarten

Für Erfolgsmeldungen zur abgeschlossenen Umsetzung des Nichtraucherschutz-Gesetzes in der heimischen Gastronomie ist es allerdings noch sechs Monate zu früh. Am 30. Juni 2010 endet die gesetzliche Übergangsfrist für größere Betriebe mit nur einem Gastraum, die bis dahin das Rauchen für die Dauer der nötigen Umbaumaßnahmen noch erlauben dürfen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann erhoben werden, wie viele der heimischen Gastronomen das Gesetz tatsächlich befolgen, wozu der Fachverband Gastronomie seine Mitglieder bei jeder Gelegenheit dringend auffordert. Die große Mehrheit der Betriebe hat die Umstellung nach Einschätzung der Wirtschaftskammer aber ohnehin bereits erfolgreich durchgeführt.

Internationaler Trend geht in Richtung der österreichischen Lösung

Im Gegensatz zu den Bestrebungen der EU, die im Gesundheitsbereich nur Empfehlungs- aber keine Weisungsbefugnis an die Mitgliedsstaaten
hat, entwickelte sich der reale Trend in Mitteleuropa 2009 angesichts der massiven Auswirkungen von generellen Rauchverboten auf die Gastronomie und Unzufriedenheit bei den Gästen in die Richtung der österreichischen Lösung. Vor allem in Deutschland wurden die entsprechenden Gesetze in den meisten Bundesländern 2009 wieder aufgeweicht. So wurde in Bayern das Gesetz nach vielen Monaten der Debatten gelockert – seit 1. August darf in kleineren Lokalen und Nebenräumen wieder geraucht werden, Mitte 2010 soll möglicherweise über die endgültige Lösung eine Volksabstimmung entscheiden. Eine Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie nahm auch die Regierung des benachbarten Kroatiens angesichts massiver Umsatzeinbrüche vor. In Tschechien müssen seit 1. Juli Restaurants (jeder Größe) wieder lediglich kennzeichnen, ob sie ein Nichtraucher- oder Raucherlokal sind, nachdem das Rauchen in Gaststätten zuvor schon generell verboten war. Griechenland hat sich 2009 das österreichische Modell zum Vorbild genommen – auch hier dürfen sich seit 1. Juli Lokale unter 70 Quadratmeter entscheiden, ob sie Nichtraucher- oder Raucherlokal sind. (JR)

Kategorie: Branchentipps, Schlagzeilen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen