Rasche Unterstützung für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
*Entgeltliche Einschaltung des BMLRT*
Unternehmerinnen und Unternehmer sollen für Geld, das sie gleich brauchen, nicht auf eine Abrechnung im nächsten Jahr warten müssen. Mit dem Fixkostenzuschuss sollen die wirtschaftlichen Folgen der Krise daher möglichst rasch abgemildert werden. Die erste Auszahlung erfolgt innerhalb von zehn Tagen.
Foto: © BMLRT/pixabay
Fixkosten sind z.B. Miete, Pacht, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Lizenzkosten, Personalaufwendungen für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen, Unternehmerlohn bis max. 2.000 Euro pro Monat.
Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 %. Der Zuschuss ist gestaffelt, und je nach Höhe des Umsatzentfalls können bis zu 75 % der Fixkosten ersetzt werden:
- 40 – 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
- 60 – 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
- 80 – 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung
Ersetzt werden die Fixkosten von drei zusammenhängenden Monaten zwischen 16. März 2020 und 15. September 2020 (Vergleichszeitraum für die Berechnung der Umsatzausfälle sind die jeweils gleichen Monate des Jahres 2019).
Die Beantragung und Auszahlung ist in drei Tranchen möglich:
- 1. Tranche seit 20. Mai 2020
- 2. Tranche ab 19. August 2020
- 3. Tranche ab 19. November 2020
Anträge laufen über FinanzOnline.
Foto: © BMLRT/pixabay
Weitere Informationen unter: www.bmf.gv.at und finanzonline.bmf.gv.at/fon/
Foto: © BMLRT/Paul Gruber
Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen