Öffnung der Gastronomiebetriebe ab 15. Mai
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Öffnung der Gastronomiebetriebe ab 15. Mai
Für die Tourismusbetriebe waren die vergangenen Wochen extrem schwierig. Ab 15. Mai dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen, Beherbergungsbetriebe folgen ab 29. Mai.
Die Regeln für die Gastronomiebetriebe sind so einfach und praktikabel wie möglich gestaltet:
- 4 Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder dürfen an einem Tisch sitzen.
- Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von 1 Meter gewährleistet sein.
- Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
- Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Tischreservierung wird empfohlen – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.
Weitere Schritte:
- Öffnung der Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai.
- Weitere touristische Sehenswürdigkeiten – sofern der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann – können ab 29. Mai wieder öffnen. Mund-Nasen-Schutz muss in Indoorbereichen verpflichtend getragen werden, Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucherin und Besucher.
- Tierparks dürfen bereits am 15. Mai wieder ihre Outdoor-Bereiche für Besucherinnen und Besucher öffnen – wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
- Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai wieder öffnen.
Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet. Voraussetzung für alle Schritte ist, dass die Infektionszahlen weiterhin niedrig bleiben.
Alle Informationen zum Coronavirus für Betriebe und Gäste sowie Verhaltensregeln finden Sie unter Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bzw. Sichere Gastfreundschaft.
Fotos: ©BMLRT/Paul Gruber
Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen