Gastronomiebetriebe öffnen wieder am 15. Mai
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Öffnung der Gastronomiebetriebe ab 15. Mai
Für die Tourismusbetriebe waren die vergangenen Wochen extrem schwierig. Ab 15. Mai dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen, Beherbergungsbetriebe folgen ab 29. Mai.
Foto: © BMLRT/Alexander Haiden
Die Leitlinien für die Gastronomiebetriebe sind so einfach und praktikabel wie möglich gestaltet:
- 4 Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder dürfen an einem Tisch sitzen.
- Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von 1 Meter gewährleistet sein.
- Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
- Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Tischreservierung wird empfohlen – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.
Weitere Schritte:
- Öffnung der Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai.
- Weitere touristische Sehenswürdigkeiten – sofern der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann – können ab 29. Mai wieder öffnen. Mund-Nasen-Schutz muss in Indoorbereichen verpflichtend getragen werden, Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucherin und Besucher.
- Tierparks dürfen bereits am 15. Mai wieder ihre Outdoor-Bereiche für Besucherinnen und Besucher öffnen – wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
- Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai wieder öffnen.
Die detaillierten Auflagen dafür werden derzeit ausgearbeitet. Voraussetzung für alle Schritte ist, dass die Infektionszahlen weiterhin niedrig bleiben.
Foto: © BMLRT/Alexander Haiden
Alle Informationen zum Coronavirus für Betriebe und Gäste sowie Verhaltensregeln finden Sie unter www.bmlrt.gv.at bzw. www.sichere-gastfreundschaft.
Foto: ©BMLRT/Paul Gruber
Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen