Neue Gastro- und Tourismusregeln
*Entgeltliche Einschaltung des BMLRT*
Mit 3. November 2020 tritt die neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft und gilt bis 30. November 2020.
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Ganz Europa leidet unter einer intensiven zweiten Corona-Infektionswelle. Leider steigen auch in Österreich die Infektionen rasant. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und unser Gesundheitssystem – vor allem die intensivmedizinische Betreuung – nicht zu überlasten, hat die Bundesregierung einen zweiten Lockdown für Österreich verkündet: Mit 3. November 2020 tritt die neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft und gilt bis 30. November 2020.
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Die nächsten Wochen werden daher mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen verbunden sein.
- Treffen nur zwischen Menschen aus 2 verschiedenen Haushalten
- Ausgangsbeschränkungen von 20.00 bis 6.00 Uhr früh
- Veranstaltungen untersagt: Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern, Fahrten mit Reisebussen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkte (Adventmärkte)
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen (Abholung von Speisen und Getränken ist von 6:00 bis 20:00 Uhr möglich, Lieferservice uneingeschränkt erlaubt)
- Beherbergungsbetriebe werden geschlossen (Ausnahme für berufliche Zwecke, Gäste die sich bereits vor Ort befinden und Kuranstalten)
- Freizeiteinrichtungen (Schaustellerbetriebe, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Freizeit- und Vergnügungsparks, Thermen, Kinos, Museen, Zoos) werden geschlossen
- Benützung von Seil- und Zahnradbahnen ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig
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Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, hat die Bundesregierung ein Hilfspaket für die betroffenen Betriebe geschnürt:
- 80 % des Umsatzes (aus Vergangenheitsdaten pauschal ermittelt) – für den von der Verordnung vorgesehenen Zeitraum – werden ersetzt und vollautomatisch berechnet.
- Die Kurzarbeit wurde weiter verbessert.
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Aktuelle Informationen unter: www.sichere-gastfreundschaft.at
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Kategorie: Allgemein, Schlagzeilen