Wer fördert meine Investition?

11. September 2017 Mehr

Investitionsförderungen in Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sind vielfältig. Viele Investitionen werden unterstützt – allerdings nur dann, wenn man rechtzeitig daran denkt, Förderungsanträge einzureichen!

Bei der Einreichung werden bereits konkrete Angebote und abhängig vom jeweiligen Förderprogramm zusätzlich Vergleichsangebote eingefordert. Dabei müssen die detaillierten Kostenpositionen in den einzelnen Investitionsbereichen bereits konkret verglichen werden können. Eine Abänderung der eingereichten Projektkosten ist mit Mehraufwand verbunden, beziehungsweise kann bei gewissen Förderprogrammen nicht mehr durchgeführt werden.

 

Radl Rebernig

Foto: Mag. Dr. Patricia Radl-Rebernig, MBA
radl-rebernig consulting e.U.
Tel: +43 650 7777324
office@radl-rebernig.at
www.radl-rebernig.at

 

 

Vorsicht:
Die Förderung muss also VOR Beginn der Maßnahme (Bestellungen, Beauftragung von Professionisten, etc.) bei der zuständigen Förderstelle eingereicht werden. Alle geforderten Unterlagen müssen vorliegen, das Projekt selbst muss aber vorfinanziert werden, da Förderungen meist erst NACH Fertigstellung des Projekts, also auch nach Bezahlung aller Rechnungen ausbezahlt werden. Einer der größten Fehler besteht darin, dass bereits frohen Mutes investiert worden ist, bevor ein Förderantrag eingereicht wurde. Solche Investitionen sind – fördertechnisch gesprochen – leider verloren.

Eine große Hürde
ist sicherlich auch die nicht gerade simple Förderabwicklung, und hier vor allem das Ausfüllen verschiedener Förderanträge samt Übermittlung sämtlicher geforderter Unterlagen. Daher empfiehlt sich eine externe Förderberatung und –begleitung, die weiß, welches Förderprogramm für den Förderwerber am geeignetsten ist, welche Investitionen gute Chancen darauf haben, gefördert zu werden und welche eher nicht. Auch die Darstellung und Aufbereitung der Projektunterlagen spielt dabei eine Rolle.  Projektbeschreibungen sollten klar und unmissverständlich formuliert sein. Hier ist hilfreich, wenn Fachexperten vorab zu Rate gezogen werden.

Welche Förderung passt für mein Projekt?
Grundsätzlich gibt es einige hundert Fördermöglichkeiten alleine in Österreich. Um sich beraten zu lassen, kann man prinzipiell direkt mit einer Förderstelle Kontakt aufzunehmen. Diese ist mit dem eigenen Förderportfolio perfekt vertraut, gibt zu einem möglichen Gesamtförderportfolio, das für ein größeres Projekt oftmals notwendig ist, aber nur sehr eingeschränkt Auskunft. Oft es daher sinnvoller, spezielle Förderberater (zumeist gleichzeitig Unternehmensberater, Wirtschaftskammern, Banken oder Steuerberater) zu kontaktieren.

Wie wird gefördert?
Förderungen werden vergeben als:
• Nicht rückzahlbare Zuschüsse (5 bis 30 % der förderbaren Kosten)
• Darlehen mit Zinsenzuschüssen (Die Höhe ist abhängig von Programm und Förderstelle)
• Garantien auf Fremdfinanzierungen (Die Höhe ist abhängig von Programm, Finanzierung und Förderstelle)
• Unterstützung bei Crowd-Funding. (Seitens der ÖHT wurde 2016 gemeinsam mit dem BMWFW, der Wirtschaftskammer Österreich – Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft und der Österreichischen Hoteliervereinigung der Startschuss für das Cowdfundig-Portal www.we4tourism.at gegeben. Der Betrieb dieser Plattform erfolgt durch die CONDA AG.)
• Vorfinanzierung von Exportforderungen (ÖHT)
• Unterstützung von Softwareaspekten (ÖHT)
• Unterstützung von Kooperationen und Neustrukturierungen der Finanzierung (ÖHT).
Das ÖHT-Finanzierungs-/Förderprogramm
In der Förderperiode 2014 bis 2020 gab es von Seiten der ÖHT den TOP Tourismus Impuls mit Zuschuss- und Finanzierungsvarianten für Projekte in folgenden Bereichen:
• Investitionen: Zuschüsse, Darlehen und Garantien für Projekte ab 100.000 Euro Investitionskosten bis max. 8 Mio. Euro
• Jungunternehmerförderungen zur Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMUs
• Innovationsförderung für Leuchtturmprojekte
• Restrukturierung im Sinne der Unterstützung von KMUs in finanziellen Schwierigkeiten mit Hilfe und ideellen finanziellen Maßnahmen

Ausserdem vergeben werden:
• ERP-Kleinkredite für Projekt ab 10.000 Euro bis 500.000 Euro (speziell auch für Ersatzinvestitionen)
• Haftungen für Tourismusbetriebe
• Investitionszuwachsprämie (Diese wird voraussichtlich wieder im Jahr 2018 aufgelegt. 2017 ist sie ausgeschöpft.)
Förderkriterien
Jede Förderstelle hat ihre eigenen Programme und Richtlinien, in denen die Kriterien, wann ein Projekt in welcher Höhe gefördert werden kann, definiert sind. Berücksichtigt werden Mindestinvestitionshöhen, Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer, Mindestumsatz, Projektqualität, etc. Fallweise werden aber auch spezielle Schwerpunktförderaktionen, sogenannte „Calls“ durchgeführt (Qualitätsoffensive, Digitalisierungsoffensive, Leuchtturmprojekte, etc.).
Die wesentlichen Förderkriterien für Projekte im Rahmen des ÖHT TOP Tourismus Impuls 2014 – 2020 sind:
• Qualitätsverbesserung
• Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
• Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
• Investitionen von zwischen- und überbetrieblichen Kooperationen
• Schaffung oder Verbesserung von Personalunterkünften
• Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
• Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen

Für die Förderung von Gastronomiebetrieben zählt vor allem deren touristische Relevanz, wie
• die Nutzung durch den ortsfremden Gast
• die Anzahl der Hotelbetriebe vor Ort, die auf Tourismus hin deuten
• die Mitgliedschaft bei Vereinigungen wie z.B. Wirtshauskultur, Kärntner Spargelwirte etc.
• Ausflugsziele in der Umgebung
• ein umfangreiches Speisenangebot für mindestens sechs Tage die Woche

Zusätzliche Förderungen
• Umweltförderungen wie Thermische Gebäudesanierung, Alternativenergien, etc. sind Thema für die Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
• e-Mobilität ist aktuell eine interessante Förderschieneder KPC, vom Mobilitätskonzept, über e-Ladeinfrastruktur bis hin zu Elektro-PKW und e-Fahrrädern.
• Landesförderungen können als Anschluss an die Bundesförderung oder als eigenständige Förderungen (unabhängig von der Bundesförderung) gewährt werden. In Kärnten beispielsweise gilt grundsätzlich das Subsidaritätsprinzip. Dieses besagt, dass die Landesförderung eine Bundesförderung voraussetzt (Anschlussförderung). Dank des ONE-Stop-Prinzip müssen die meisten Förderungen nur mehr bei der ÖHT eingereicht werden.

Förderbeispiel Familienbetrieb – Gasthof in Kärnten
Die Familie beschloss 1,5 Mio. Euro in ihren Gasthof zu investieren, den Speisesaal um- und auszubauen, eine Sauna mit Ruheraum zuzubauen und die Kapazität von 13 auf 25 Zimmer zu erweitern, sowie die thermische Gebäudesanierung umzusetzen. Die erste Kontaktaufnahme erfolgte nach der Grobplanung im Rahmen einer Förderberatung über die Wirtschaftskammer. Dort wurde dann beschlossen, das Projekt durch die externe Förderberatung begleiten zu lassen. Nachdem das Projekt konkretisiert wurde (Kosten, tatsächlicher Projektinhalt, Zeitplan, Baubewilligung, etc.), wurden bei der ÖHT, beim KWF und bei der Kommunalkredit Public Consulting Förderungsanträge eingebracht. Die Vorlaufzeit für das Projekt vom Erstkontakt bis zur konkreten Einreichung betrug ca. ein halbes Jahr.
Konkret mussten also folgende Schritte erledigt werden:
• Kontaktaufnahme und Klärung der Förderwürdigkeit des Gesamtprojekts
• Abgrenzung der Investitionen inkl. Kosten für die unterschiedlichen Förderstellen (ÖHT, Kommunalkredit)
• Ausfüllen der Förderungsanträge und Einreichung derselben
• Erstellen der Unterlagen, die für die Förderentscheidung notwendig sind: Projektbeschreibungen, Investitionskostenaufstellungen, Kostenvoranschläge,
• Pläne, Baubewilligungen, Jahresabschlüsse, Businessplan (mit Planrechnung für 5 Jahre, Auslastungsprognose, Zielgruppen, Marketing, etc.) Grundbuchsauzüge, Finanzierungsbestätigung seitens der Bank, Nachweis der Eigenmittel, Nächtigungszahlen, Gewerbeschein, Energieausweise, technische Daten für thermische Sanierung, Betriebsanlagengenehmigung, etc)
• Abrechnung der Teilprojekte bei den Förderstellen inkl. Rechnungszusammenstellungen und Einreichung der Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Aktivierungsbestätigung, Technische Beschreibungen)
Zusätzlich zum 70 % ERP-Darlehen der ÖHT (840.000 Euro) mit 2%igem Zinsenzuschuss wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des KWF für ganzheitliche Unternehmensentwicklung in Höhe von 10 % (120.000 Euro) gewährt sowie ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Maßnahmen der thermischen Gebäudesanierung in Höhe von 30 % der förderbaren Kosten (90.000 Euro). Es wurden alle Investitionskosten als förderwürdig anerkannt. Der Rest wurde aus Eigenmitteln finanziert.

 

Welche Förderstellen gibt es in der Hotellerie und Gastronomie?

• Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH, Wien (ÖHT)
• Kommunalkredit Public Consulting, Wien (KPC)
• Landesförderstellen in den Bundesländern

EU-Förderungen werden zumeist direkt über die ÖHT bzw. die Landesförderstellen abgewickelt. Bei der ÖHT kann jeder Unternehmer persönlich anrufen und sich über Förderungen informieren. Projekt­abhängig können zusätzlich aber auch noch weitere Förderstellen in Frage kommen.

ÖHT – Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
Parkring 12 a
1010 Wien
T +43 (0)1 51530
F +43 (0)1 51530-30
oeht@oeht.at
www.oeht.at

Kommunalkredit  Public Consulting GesmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien
T +43 (0)1 31 6 31
F +43 (0)1/31 6 31-104
kpc@kommunalkredit.at
www.public-consulting.at
www.umweltfoerderung.at
Landesförderstellen
Wirtschaftsservice Burgenland AG (WIBAG) www.wibag.at
Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds www.kwf.at
NÖBEG www.noebeg.at
Niederösterreichischer Wirtschafts- und Tourismusfonds www.wirtschaftsfoerderung.at
Amt der Oberösterr. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft www.land-oberoesterreich.gv.at
Oberösterreichische Kreditgarantiegesellschaft www.kgg-ubg.at
Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. Wirtschaft, Tourismus u. Energie www.salzburg.gv.at
Bürgschaftsbank Salzburg GmbH www.buergschaftsbank.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH www.sfg.at
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Arbeit www.tirol.gv.at
Amt der Vorarlberger Landesreg., Abt. Allgem. Wirtschaftsangelegenheiten www.vorarlberg.at
Wiener Wirtschaftsförderungsfonds WWFF www.wwff.gv.at
Wiener Kreditbürgschaftsgesellschaften m.b.H. (WKBG) www.wkbg.at

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Kategorie: Allgemein, Magazine

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